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Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

Himmelfahrt in Trebendorf

29.05.2025

Am Gemeindezentrum/Alte Feuerwehr Trebendorf
 

Himmelfahrt "Anheizen" an der Alten Ziegelei

29.05.2025 - 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Alte Ziegelei Klein Kölzig
 

Geoparktag an der Alten Ziegelei

01.06.2025 - 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Alte Ziegelei Klein Kölzig
 
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Finanzen

Informationen zur Grundsteuerreform 2025


 

Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.2019 wurden die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 im Grundsteuer- und Bewertungsgesetz sowie in weiteren damit zusammenhängenden Vorschriften umgesetzt. Die Finanzämter haben seit dem 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland bewertet. Diese Neubewertung war erforderlich, damit alle Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.

Ziel der Grundsteuerreform sind nicht höhere kommunale Einnahmen, sondern die Erhebung der Grundsteuer auf Basis eines grundgesetzkonformen Modells. Die neue Grundsteuer wird berechnet, indem man den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Der Grundsteuerwert und der Steuermessbetrag werden durch das Finanzamt anhand der Angaben in der Grundsteuererklärung ermittelt. Der Hebesatz für das Jahr 2025 muss in allen Gemeinden angepasst und neu beschlossen werden. 

Berechnungsformel:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl  (=Grundsteuermessbetrag) x Hebesatz= Grundsteuer

 

Stand der Umsetzung für die Grundsteuererhebung 2025
 

In den vergangenen Monaten sind die neuen Daten vom Finanzamt der Steuerverwaltung übergeben worden. Der Datentransfer erfolgt seit diesem Jahr nur noch in digitaler Form. Dabei ist festzustellen, dass die Datenlage -aus vielen verschiedenen Gründen- nicht immer vollständig und korrekt vom Finanzamt erfolgt und deshalb von der Steuerverwaltung überprüft und aufgearbeitet werden muss. Diese Bearbeitung ist sehr aufwändig und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Wenn die Datenerfassung in der Steuerverwaltung abgeschlossen ist, erfolgt die Ermittlung der Grundsteuerhebesätze für jede amtsangehörige Gemeinde. Die Gemeindegremien müssen dann die neuen Hebesätze mit einer Hebesatzsatzung beschließen. Danach können die Steuerbescheide erstellt und versendet werden. 

Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Aussagen zu den Hebesätzen getroffen werden, die in den einzelnen Gemeinden den Gremien zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden. Dementsprechend können derzeit auch noch keine konkreten Aussagen zur Höhe der zu zahlenden Grundsteuern für das Jahr 2025 getätigt werden.

Aufgrund der späten Datenübermittlung und der noch benötigten Bearbeitungszeit bitten wir um Verständnis, dass die Steuerbescheide 2025 nicht pünktlich zum Jahresanfang erstellt werden können.

 

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie unter: https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/#

 

Ihre Steuerverwaltung 

 

Elektronischer Rechnungsempfang

Seit dem 01.04.2020 können im Amt Döbern-Land auch elektronische Rechnungen empfangen und verarbeitet werden.

Folgende Dateiformate können per E-Mail übermittelt werden:       

  •  

    •  

      • XRechnung,

      • PDF-Dateien mit eingebundenen XML-Strukturen (z.B. ZUGFeRD)

      • PDF-Datei

Für die elektronische Übermittlung der Rechnungen ist ausschließlich nachfolgendes Postfach zu nutzen:

 

                                   

 

Rechnungen im PDF-Format bitte ohne Passwortschutz übermitteln und je Rechnung (eventuelle Anhänge mit der Rechnung zusammenfassen) eine separate PDF-Datei erstellen. Es können mehrere PDF-Dateien in einer E-Mail gesendet werden.

 

Eine zusätzliche Papierrechnung zur elektronischen Rechnung darf nicht ausgestellt werden!

 

Die Übermittlung per E-Mail ist die vom Amt Döbern-Land bevorzugte Variante für den Rechnungsempfang. Wenn Sie aktuell nicht auf elektronische Rechnungslegung umstellen möchten, können Sie uns Ihre Rechnungen weiterhin in Papierform zusenden.

 

Weiterlesen: Elektronischer Rechnungsempfang

 

Information der Amtskasse

Bankverbindungen des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden

Rechnungsanschriften und Steuernummern des Amtes/der amtsangehörigen Gemeinden

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