Bauen und GLM
Bekanntmachung des Beschlusses der Gemeindevertretung Tschernitz zur Offenlegung der „Außenbereichssatzung Waldstraße“ vom 07.05.2020
Die Gemeindevertretung Tschernitz beschließt:
1. Der Entwurf der Außenbereichssatzung Waldstraße nach § 35 (6) BauGB
bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Darstellung
Naturschutzrechtlicher Belange wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf der Außenbereichssatzung Waldstraße ist mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 BauGB zu beteiligen.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
gez. Redlow
Amtsdirektorin
Bekanntmachungsvermerk:
Der Geltungsbereich der „Außenbereichssatzung Waldstraße“ befindet sich südwestlich des zentralen Siedlungsgebietes des Ortsteiles Tschernitz, der Gemeinde Tschernitz.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der „Außenbereichssatzung Waldstraße“, bestehend aus der Planzeichnung, der Planbegründung mit Darstellung Naturschutzrechtlicher Belange, erfolgt im Dienstgebäudes des Amtes Döbern-Land,
Schulweg 1, 03130 Spremberg / OT Hornow
vom 18.05. - 19.06.2020
während folgender Dienstzeiten der Verwaltung:
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können
während der Auslegungsfrist zusätzlich auf der Hompage des Amtes Döbern-Land unter „Informationen aus den Fachbereichen“ eingesehen werden.
In dieser Zeit besteht für Jedermann Gelegenheit, sich über den Entwurf der
„Außenbereichssatzung Waldstraße“ sowie über die allgemeinen Zwecke und Ziele und die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Folgende relevanten Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können während der Auslegungszeit eingesehen werden:
- Zusammenstellung der umweltrelevanten Stellungnahmen:
Landkreis Spree-Neiße vom 19.02.2020 Belang: Kulturgüter, Artenschutz, Wasser/Grundwasser, Boden, Bodennutzung, Altlasten
Desweiteren können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der „Außenbereichssatzung Waldstraße“ der Gemeinde Tschernitz unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, hätten aber geltend gemacht werden können.
gez. Redlow
Amtsdirektorin
Lage des Plangebiets:
Dokumente: