Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2
17.02.2021
04.02.2021
26.01.2021
25.01.2021
20.01.2021
18.01.2021
09.01.2021
04.01.2021
17.12.2020
15.12.2020
11.12.2020
30.11.2020
13.11.2020
-
Information für Eltern und Schüler zu Coronafällen in der Grundschule Döbern
(auf der verlinkten Seite weiter unten...)
11.11.2020
03.11.2020
30.10.2020
Befristete Eindämmungsverordnung
21.10.2020
Aktuelle Informationen
19.10.2020
Sprechzeiten der Amtsverwaltung nur noch telefonisch oder per E-Mail
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus sind die Dienststellen des Amtes Döbern-Land in Döbern und Hornow
ab 20.10.2020
bis auf Weiteres für den persönlichen Besucherverkehr geschlossen.
Reichelt
stellv. Amtsdirektor
09.10.2020
04.09.2020
11.06.2020
Informationen des Amtes Döbern-Land zur Aufnahme des Regelbetriebes in den Kindertagesstätten ab 15. Juni 2020
Nach langen Wochen, die gefüllt waren mit enormen Herausforderungen, können wir nunmehr Schritt für Schritt in den Alltag zurückkehren. Die Einschränkungen nach der Eindämmungsverordnung SARS-CoV-2- vom Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg wird zum 14.06.2020 aufgehoben.
Weiterlesen: Informationen des Amtes Döbern-Land zur Aufnahme des Regelbetriebes
05.06.2020
Sprechzeiten Amtsverwaltung
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
ab dem 08.06.2020 werden unsere Dienststellen in Döbern, Forster Straße 8 und Spremberg/OT Hornow, Schulweg 1 zu den bekannten Sprechzeiten
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 11:00 Uhr
wieder für Sie geöffnet sein.
Selbstverständlich haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit während der Dienstzeiten der Verwaltung
Montag, Mittwoch, Donnerstag 09.00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Termine mit den zuständigen Sachbearbeitern zu vereinbaren.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich trotz Öffnung lediglich eine beschränkte Anzahl von Personen im Wartebereich und nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln aufhalten können, deshalb auch ein Zuwarten vor dem Gebäude notwendig sein kann.
Weiter wird auch wie in den vergangenen Wochen verpflichtend eine Besucherliste geführt.
Redlow
Amtsdirektorin
12.05.2020
Information zur Eindämmungsveordnung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
mit dem Erscheinen des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Brandenburg vom 08. Mai 2020 treten nachfolgende Änderungen in Kraft:
Ab Samstag, den 09.05.2020
- Werden die Spielplätze wieder geöffnet unter der Maßgabe, dass Kinder unter 14 Jahren zu beaufsichtigen sind.
- Werden die bisherigen Kontaktbeschränkungen auf die häusliche Gemeinschaft auf zwei Hausstände geändert.
- Wird die Verkaufsbeschränkung vom 800 qm Verkaufsfläche aufgehoben.
- Sind unter Einhaltung der Hygieneauflagen körpernahe Dienstleistungen, wie Fußpflege oder Kosmetik gestattet.
- Entfallen die vorübergehend geschaffenen Möglichkeiten zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen.
Ab Freitag, den 15.05.2020
- Können Restaurants, Cafés und Kneipen unter Auflagen (Einhaltung der Abstandsregeln, Zugangsbeschränkungen, beschränkte Öffnungszeiten) wieder öffnen.
- Sind Dauercamping und Wohnmobilcamping wieder möglich, sofern ein autarkes Sanitärsystem gewährleistet ist.
- Können Außensportanlagen von Sportvereinen wieder öffnen. Das Training hat kontaktlos zu erfolgen. Zu Wettkämpfen gibt es noch keine Festlegungen.
Ausnahmen können beim Gesundheitsamt des Landkreises Spree-Neiße beantragt werden.
Ab Montag, dem 25.05.2020
- Eine touristische Vermietung von Ferienwohnungen sowie auf Campingplätzen ist wieder möglich, sofern keine sanitären Gemeinschaftseinrichtungen genutzt werden.
Nähere Informationen finden Sie in der Eindämmungsverordnung vom 08.05.2020.
Mit freundlichen Grüßen
Redlow
Amtsdirektorin
20.04.2020
Eindämmungsverordnung, Allgemeinverfügung Badeseen, Kita`s und Schulen
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
am 17.04.2020 hat das Land Brandenburg die bisher geltende Eindämmungsverordnung neu gefasst. Sie tritt mit dem heutigen 20.04.2020 in Kraft und gilt zunächst bis zum 08.05.2020. Bitte beachten Sie die dort enthaltenen Neuregelungen.
Der Schulbetrieb wird schrittweise wieder aufgenommen.
Die Notbetreuung in den Kitas und Horten wird ab dem 27.04.2020 ausgeweitet.
Das Ministerium für Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz hat mit einer Allgemeinverfügung, die voraussichtlich am 29.04.2020 in Kraft treten wird, die diesjährige Badesaison auf den 13.07.2020 verschoben. Bis dahin bleiben die öffentlichen Badeeinrichtungen geschlossen.
Anja Redlow
Amtsdirektorin
17.04.2020
Allgemeinverfügung Reiserückkehrende
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
bitte beachten Sie beiliegende Allgemeinverfügung des Landkreises Spree-Neiße zur Verhaltensweise von Reiserückkehrenden aus dem Ausland.
Aufgrund der weltweiten Verbreitung des Coronavirus werden die besonderen Beschränkungen der Rückkehrenden aufgehoben. Es sind alle Gebote und Verbote aus der SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung und alle vom Landkreis Spree-Neiße erlassenden Allgemeinverfügungen zwingend einzuhalten.
Weiterhin wird dringlich dazu geraten, nach der Rückkehr 14 Tage zu Hause zu bleiben und alle unnötigen Kontakte zu beschränken.
Anja Redlow
Amtsdirektorin
03.04.2020
Appell an die Bürgerinnen und Bürger des Amtes Döbern-Land
Liebe geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in den letzten Tagen und Wochen ist für uns alle viel geschehen. Das Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet sich exponentiell nicht nur in vielen anderen Ländern, sondern auch in Deutschland, unserem Landkreis und auch in unserem Amtsgebiet.
Als Folge wurde zu Ihrem Schutz unser aller Leben massiv eingeschränkt. Gerade weil bisher ein Ende nicht absehbar ist, liegen vielerorts die Nerven der Menschen blank.
Wir hier im Amtsbereich Döbern-Land können selbstverständlich das Coronavirus nicht aufhalten. Ziel ist es jedoch, die Infektionskette zu verlangsamen und so dafür zu sorgen, dass alle schwer erkrankten Personen auch adäquat medizinisch versorgt werden können. Die von der Brandenburgischen Landesregierung verfügten Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus sind für uns alle nicht nur mit einem Verzicht auf lieb gewonnene Gewohnheiten, sondern mit erheblichen Herausforderungen, Belastungen und Zumutungen verbunden. Diese bedeuten für uns alle drastische Eingriffe in unser berufliches und privates Leben, die in vielen Fällen auch schwerwiegende wirtschaftliche und damit ganz persönlich auch finanzielle Folgen haben. Wir wissen, dass Ihnen und Ihren Familien durch die bisherigen veranlassten Maßnahmen schon viel abverlangt wurde und auch weiter wird. Wir wissen aber auch, dass es dazu keine Alternativen gibt.
Wir bitten um Ihr Vertrauen in die durch die Landesregierung beschlossenen Maßnahmen, die nun durch den Landkreis und uns durchgesetzt werden müssen. Dass dies nicht einfach ist und nicht immer auf Verständnis trifft, insbesondere, wenn es um wirtschaftliche Existenzen geht, ist uns bewusst. Wir haben dafür größtes Verständnis. Wir hoffen und bitten um Ihr Verständnis, wenn unsere Mitarbeiter die getroffenen Maßnahmen durchsetzen müssen. Konkrete Vorgaben der Landesregierung lassen keinen Spielraum, bspw. bei der Entscheidung, welche Läden geschlossen werden müssen und welche nicht. Es geht darum, unser aller Gesundheit und Leben zu schützen. Dies geht nur durch intensive Vermeidung sozialer Kontakte.
Die aktuelle Situation ist für uns alle eine große Herausforderung. Neue Erkenntnisse und neue Informationen zur Ausbreitung des Virus können die Lage schnell ändern. Die Verwaltungen im Land, Landkreis und unserem Amtsgebiet versuchen mit der Entwicklung Schritt zu halten und die angeordneten Maßnahmen anzupassen. Dies führt nicht selten dazu, dass heute Regeln gelten, die gestern noch nicht bekannt waren. Auch dafür bitten wir um Verständnis.
Wir appellieren an Sie: Reduzieren Sie sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich Ihre sozialen Kontakte auf die absolut unverzichtbaren Angelegenheiten. Helfen Sie älteren und vorerkrankten Mitbürgerinnen und Mitbürgern bei der Erledigung täglicher Aufgaben, zum Beispiel beim Einkaufen. Folgen Sie den angeordneten Maßnahmen. Unterstützen Sie die ortsansässigen Geschäfte, indem Sie Lieferangebote der Einzelhändler und Gastronomen nutzen.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein Frohes Osterfest trotz Einschränkungen und: Bleiben Sie gesund.
Ihre Anja Redlow
Amtsdirektorin
17.03.2020
Sprechzeiten der Amtsverwaltung nur noch telefonisch oder per E-Mail
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus sind die Dienststellen des Amtes Döbern-Land in Döbern und Hornow
ab 18.03.2020
bis auf Weiteres für den persönlichen Besucherverkehr geschlossen.
Redlow
Amtsdirektorin
13.03.2020
Absage von Sitzungen amtsangehöriger Gremien
(Amt Döbern-Land, Stadt Döbern und Gemeinden)
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen werden zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus mit sofortiger Wirkung alle Sitzungen der amtsangehörigen Gremien (Amt, Stadt Döbern, alle Gemeinde) abgesagt.
Redlow
Amtsdirektorin
12.03.2020
Hinweise zur Vermeidung einer Infektion sowie Hinweise beim Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
aufgrund der aktuellen Ereignisse im Bezug auf die Ausbreitung des COVID-19-Virus, möchte ich Sie mit dem beiliegenden Merkblatt zur Vermeidung einer Infektion, sowie mit den Hinweisen beim Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus über wichtige Verhaltensregeln und Kontaktdaten informieren.
Die aktuelle Entwicklung gibt gegenwärtig keinen Anlass zur Panik. Dennoch ist ein sensibler und verantwortungsvoller Umgang mit diesem Thema erforderlich. Daher empfehle ich Ihnen, die in den beiden Dokumenten genannten Verhaltensregeln in Ihren täglichen Abläufen bestmöglich zu befolgen und einzuhalten.
Redlow
Amtsdirektorin