Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung Döbern zur Offenlegung des Bebauungsplans „Photovoltaik an der Alten Heerstraße“ vom 13.02.2020
Die Stadtverordnetenversammlung Döbern beschließt:
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Der Entwurf der Planzeichnung einschließlich Begründung und Umweltbericht des Bebauungsplans „Photovoltaik an der Alten Heerstraße“ der Stadt Döbern wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
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Die Planungsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen sind zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum eines Monats bzw. mind. 30 Tage öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung sind zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
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Der Offenlegungsbeschluss sowie Zeitraum und Ort der Offenlegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen.
gez. Redlow
Amtsdirektor
Bekanntmachungsvermerk:
Die Stadtvertretung der Stadt Döbern hat in ihrer Sitzung am 13.02.2020 den überarbeiteten Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan „Photovoltaik an der Alten Heerstraße“ mit Stand vom 15.01.2020 gebilligt und zur Öffentlichkeits-beteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Mit diesem Bebauungsplan beabsichtigt die Stadt Döbern die Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage für die Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3,66 ha und befindet sich im Süden der Stadt Döbern im Gewerbegebiet Süd (s. Übersichtsplan) auf der Fläche eines ehemaligen LPG-Geländes und umfasst die Flurstücke 113/1, 114/2, 481, 487, 491, 492, 493, 495, 494 tw. und 821 tw. der Flur 5 der Gemarkung Döbern.
Die Herauslösung einer NNE-Fläche (Flurstück 462) aus dem Geltungsbereich, die damit verbundene erhebliche Verkleinerung des Geltungsbereiches sowie die Tatsache, dass die letzte TÖB-Beteiligung im Jahre 2016 erfolgte, erfordert die vollumfängliche Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Um den Anforderungen des § 13a Abs.1 Satz 2 Nr. 2 BauGB gerecht zu werden, wurde zudem im Interesse einer hinreichenden Prüfung ein Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 bzw. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB, ein artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie eine FFH Verträglichkeits-Vorstudie erstellt. In Anbetracht des geplanten Rückbaus der LPG-Stallanlagen liegt zudem eine Gefährdungsabschätzung zum Abbruchmaterial vor.
Der Entwurf des Bebauungsplans inkl. Begründung mit Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB einschließlich der Eingriffs- Ausgleich- Bilanz gem. § 12 NatSchAG M-V, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und FFH-Verträglichkeits-vorstudie, der Gefährdungsabschätzung zum Abbruchmaterial der Stallanlage sowie die nach Einschätzung der Stadt Döbern wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen/Stellungnahmen liegen
vom 09.03.2020 bis einschließlich 09.04.2020
im Dienstgebäude des Amtes Döbern-Land, Schulweg 1, 03130 Spremberg / OT Hornow während folgender Dienstzeiten der Verwaltung:
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können während der Auslegungsfrist zusätzlich auf der Homepage des Amtes Döbern-Land unter „Informationen aus den Fachbereichen“ eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist besteht für Jedermann Gelegenheit, sich über den Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik an der Alten Heerstraße“ sowie über die allgemeinen Zwecke und Ziele und die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten sowie Stellungnahmen zum Planvorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Döbern vorzubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Folgende relevanten Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können während der Auslegungszeit eingesehen werden:
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Umweltbericht, einschl. der Eingriff-Ausgleich-Bilanz gem. § 12 NatSchAG MV als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag als Anlage der Begründung zum Bebauungsplan
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FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Faltenbogen südlich Döbern“ als Anlage der Begründung zum Bebauungsplan
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Gefährdungsabschätzung Abbruchmaterial PV Stallanlage Alte Heerstraße Döbern als Anlage der Begründung zum Bebauungsplan
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Umweltbezogene Stellungnahmen
Umweltbericht, Artenschutzbeitrag, die FFH-Vorprüfung sowie die Gefährdungs-abschätzung zum Abbruchmaterial enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
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Belang |
Informationen |
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Schutzgut Arten und Biotope |
Aussagen zum Artenschutz und Auswirkungen insbesondere auf Brutvögel und Fledermäuse sowie Reptilien, Amphibien und Insekten und erforderliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Aussagen zum vorhandenen Vegetationsbestand und Biotoptypen, Bewertung der Biotoptypen und der planbedingten Auswirkungen |
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Schutzgut Wasser |
Aussagen zu Grund- und Oberflächenwasser sowie zur Versickerung von Niederschlagswasser und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen |
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Schutzgut Boden |
Aussagen zu Bodeneigenschaften, Informationen zu Altlastenverdachtsflächen, zu den im Zuge des Rückbaus zu beseitigenden Abfällen und Hinweise zu deren Verwertung, allgemeine Hinweise zum Einbau von Böden oder Recyclingmaterial, Durchführen von Bohrungen, Auffinden von bislang unbekannten Belastungen des Untergrundes oder Bodendenkmalen |
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Sonstige Kultur- und sonstige Sachgüter |
keine Betroffenheit |
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Schutzgüter Klima und Luft |
Informationen zu den klimatischen Verhältnissen, Bewertung der planbedingten Auswirkungen |
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Schutzgut Mensch einschl. Landschaftsbild |
Aussagen zur derzeitigen Situation (ungenutzte, verfallende Gebäude, Gehölzablagerungen, Bauschutt) und Bewertung der potentiellen anlagenbedingten Immissionen (v.a. Blendwirkung), Betroffenheit eins Wohngebäudes Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes |
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Schutzgebiete |
Informationen zu den nächstgelegenen Schutzgebieten (inkl. gem. Baumschutzverordnung des LK Spree-Neiße geschützte Landschaftsbestandteile) und Darstellung der Nicht-Betroffenheit |
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Wirkfaktoren |
Aussagen und Bewertung der baubedingten Wirkfaktoren (Flächeninanspruchnahme, Lärmimmissionen, Nähr- und Schadstoffimmissionen, Erschütterungen, Unfallrisiko, Zerstörung von Lebensstätten, Barrierewirkung und Zerschneidung),
Aussagen und Bewertung der anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren (Flächeninanspruchnahme, Verschattung, Barrierewirkung und Zerschneidung, optische und sonstige Störungen) |
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Eingriffs- und Ausgleichsbilanz |
begründete Berechnung des Kompensationsbedarfs Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Wirkungen (Baustelleneinrichtung, Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung, Wahl geeigneter Beleuchtungsmittel, Regelungen zum Umgang mit Niederschlagswasser, Anbringung eines Sichtschutzes zur Reduzierung der Lichtimmission, Monitoring, Schaffung und dauerhafter Erhalt von Ersatzstrukturen für die Zauneidechse, Ersatzpflanzungen zum Ausgleich der Waldumwandlung, Schaffung und dauerhafter Erhalt von Nisthilfen und Ersatzquartieren, Festsetzung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, Zuordnung von externen Ausgleichs- und Ersatzflächen) |
Nach Einschätzung der Stadt Döbern liegen zudem bereits folgende wesentliche und umweltbezogene Stellungnahmen vor:
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Belang |
Urheber |
Thematischer Bezug |
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Natur- und Artenschutz |
Landkreis Spree-Neiße vom 16.08.2016 FB Bau- und Planung
FB Umwelt: SG untere Naturschutzbehörde
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Einwendungen bzgl.
Hinweise
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Landkreis Spree-Neiße vom 09.11.2016 |
Bitte an den SB Schutzgebiete/ Agrar-Umweltprogramme um Bestätigung, dass das NSG sowie das FFH-Gebiet außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes liegen, da sich die Grenzziehung an den vorhandenen Bebauungs- und Nutzungsgrenzen orientierte |
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Landkreis Spree-Neiße vom 15.11.2016 |
Bestätigung des SB Schutzgebiete/ Agrar-Umweltprogramme bzgl. der Grenzziehung der Schutzgebiete (NSG/FFH) entlang der vorhandenen Bebauungs- und Nutzungsgrenzen |
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Landkreis Spree-Neiße vom 06.01.2017 |
Bestätigung, dass die Festsetzungen des B-Planes den Schutzzwecken des LSG nicht widersprechen und folglich im Baugenehmigungsverfahren keine Befreiung notwendig ist |
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Familienhunde Döbern e.V. vom 08.08.2016 |
Einwände bzgl. des Verzichts auf eine Umweltprüfung |
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Bürger 1 vom 23.08.2016 |
Hinweis auf schützenwerte Tierarten |
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Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin/Brandenburg vom 11.07.2016 |
allgemeiner Hinweis, dass aufgrund der Nähe zu naturschutzfachlichen Schutzgebieten, die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes entsprechend zu berücksichtigen sind |
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Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung vom 09.08.2016 |
Hinweis, dass Ausgleichsmaßnahmen möglichst nicht auf landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgen |
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Wasser- und Bodenschutz
Wasser- und Bodenschutz |
Landkreis Spree-Neiße vom 16.08.2016 FB Umwelt: SG untere Wasserbehörde |
keine Hinweise |
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FB Umwelt: SG untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde |
Hinweise bzgl. im Plangebiet vorhandener Altlastenverdachtsflächen und der besonderen abfallrechtlichen Anforderungen beim Rückbau |
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Landkreis Spree-Neiße vom 06.03.2017 und 07.03.2017 SG untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde |
Anmerkungen bzgl. der Gefährdungsabschätzung zum Rückbau an Gutachter und Investor |
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Landkreis Spree-Neiße vom 12.06.2017 SG untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde |
Hinweise und Lagepläne zu den Altlastenverdachtsflächen zur Aufnahme in die Planzeichnung |
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Landesamt für Umwelt 16.08.2016 Abt. Wasserwirtschaft 1 und 2 |
keine Betroffenheit, keine Einwände |
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Familienhunde Döbern e.V. vom 08.08.2016 |
Hinweis auf Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet |
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Immissionsschutz |
Landesamt für Umwelt 16.08.2016 Abt. Technischer Umweltschutz 1 und 2 |
keine Einwände Hinweis, dass Wechselrichter von PV-Anlagen nicht als emmissionsfrei zu bezeichnen sind |
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Bürger 2 |
Bedenken bzgl.
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Bergbauliche Belange |
Landkreis Spree-Neiße vom 16.08.2016 SG Bergbau |
allgemeine Hinweise zum Altbergbaugebiet |
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Kultur- und sonstige Sachgüter |
Landkreis Spree-Neiße vom 16.08.2016 SG untere Denkmalschutzbehörde |
keine Einwände, allgemeine Hinweise zu Bodendenkmalen |
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Wald |
Landesbetrieb Forst Brandenburg Oberförsterei Drebkau forstfachliche Stellungnahme |
keine Einwände, sofern es zu keiner Waldflächeninanspruchnahme kommt |
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Landesbetrieb Forst Brandenburg Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement fiskalische Stellungnahme |
Einwände bzgl.
Hinweise bzgl. der Überwindung der Einwände |
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Landesbetrieb Forst Brandenburg vom 28.10.2019 Oberförsterei Drebkau |
Inaussichtstellung der Zustimmung zur Waldinanspruchnahme auf der Grundlage des aktuellen (verkleinerten) Geltungsbereiches nach Anfrage durch die S.I.G-Dr.-Ing. Steffen GmbH |
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allgemein |
Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald vom 29.07.2016 |
keine Einwendungen |
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Landkreis Spree-Neiße vom 20.06.2019 FB Bau- und Planung |
allgemeine Hinweise zum Verfahren |
gez. Redlow
Amtsdirektorin
Lage des Plangebiets:







