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Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung Döbern zur Offenlegung des Bebauungsplans „Photovoltaik an der Alten Heerstraße“ vom 13.02.2020

 

Die Stadtverordnetenversammlung Döbern beschließt:

  1. Der Entwurf der Planzeichnung einschließlich Begründung und Umweltbericht des Bebauungsplans „Photovoltaik an der Alten Heerstraße“ der Stadt Döbern wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

  2. Die Planungsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen sind zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum eines Monats bzw. mind. 30 Tage öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung sind zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

  3. Der Offenlegungsbeschluss sowie Zeitraum und Ort der Offenlegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen.

 

gez. Redlow

Amtsdirektor

 

 

Bekanntmachungsvermerk:

Die Stadtvertretung der Stadt Döbern hat in ihrer Sitzung am 13.02.2020 den überarbeiteten Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan „Photovoltaik an der Alten Heerstraße“ mit Stand vom 15.01.2020 gebilligt und zur Öffentlichkeits-beteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

Mit diesem Bebauungsplan beabsichtigt die Stadt Döbern die Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage für die Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz.

 

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3,66 ha und befindet sich im Süden der Stadt Döbern im Gewerbegebiet Süd (s. Übersichtsplan) auf der Fläche eines ehemaligen LPG-Geländes und umfasst die Flurstücke 113/1, 114/2, 481, 487, 491, 492, 493, 495, 494 tw. und 821 tw. der Flur 5 der Gemarkung Döbern.

 

Die Herauslösung einer NNE-Fläche (Flurstück 462) aus dem Geltungsbereich, die damit verbundene erhebliche Verkleinerung des Geltungsbereiches sowie die Tatsache, dass die letzte TÖB-Beteiligung im Jahre 2016 erfolgte, erfordert die vollumfängliche Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Um den Anforderungen des § 13a Abs.1 Satz 2 Nr. 2 BauGB gerecht zu werden, wurde zudem im Interesse einer hinreichenden Prüfung ein Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 bzw. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB, ein artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie eine FFH Verträglichkeits-Vorstudie erstellt. In Anbetracht des geplanten Rückbaus der LPG-Stallanlagen liegt zudem eine Gefährdungsabschätzung zum Abbruchmaterial vor.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans inkl. Begründung mit Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB einschließlich der Eingriffs- Ausgleich- Bilanz gem. § 12 NatSchAG M-V, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und FFH-Verträglichkeits-vorstudie, der Gefährdungsabschätzung zum Abbruchmaterial der Stallanlage sowie die nach Einschätzung der Stadt Döbern wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen/Stellungnahmen liegen

 

vom 09.03.2020 bis einschließlich 09.04.2020

 

im Dienstgebäude des Amtes Döbern-Land, Schulweg 1, 03130 Spremberg / OT Hornow während folgender Dienstzeiten der Verwaltung:

 

Montag, Mittwoch, Donnerstag:    09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr

Dienstag:                                       09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Freitag:                                          08:00 – 12:00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können während der Auslegungsfrist zusätzlich auf der Homepage des Amtes Döbern-Land unter „Informationen aus den Fachbereichen“ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist besteht für Jedermann Gelegenheit, sich über den Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik an der Alten Heerstraße“ sowie über die allgemeinen Zwecke und Ziele und die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten sowie Stellungnahmen zum Planvorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Döbern vorzubringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Folgende relevanten Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können während der Auslegungszeit eingesehen werden:

  1. Umweltbericht, einschl. der Eingriff-Ausgleich-Bilanz gem. § 12 NatSchAG MV als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan

  2. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag als Anlage der Begründung zum Bebauungsplan

  3. FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Faltenbogen südlich Döbern“ als Anlage der Begründung zum Bebauungsplan

  4. Gefährdungsabschätzung Abbruchmaterial PV Stallanlage Alte Heerstraße Döbern als Anlage der Begründung zum Bebauungsplan

  5. Umweltbezogene Stellungnahmen

Umweltbericht, Artenschutzbeitrag, die FFH-Vorprüfung sowie die Gefährdungs-abschätzung zum Abbruchmaterial enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

Belang

Informationen

Schutzgut Arten und Biotope

Aussagen zum Artenschutz und Auswirkungen insbesondere auf Brutvögel und Fledermäuse sowie Reptilien, Amphibien und Insekten und erforderliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen,
Notwendigkeit einer CEF-Maßnahme (Zauneidechse)

Aussagen zum vorhandenen Vegetationsbestand und Biotoptypen, Bewertung der Biotoptypen und der planbedingten Auswirkungen

Schutzgut Wasser

Aussagen zu Grund- und Oberflächenwasser sowie zur Versickerung von Niederschlagswasser und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Schutzgut Boden

Aussagen zu Bodeneigenschaften, Informationen zu Altlastenverdachtsflächen, zu den im Zuge des Rückbaus zu beseitigenden Abfällen und Hinweise zu deren Verwertung, allgemeine Hinweise zum Einbau von Böden oder Recyclingmaterial, Durchführen von Bohrungen, Auffinden von bislang unbekannten Belastungen des Untergrundes oder Bodendenkmalen

Sonstige Kultur- und sonstige Sachgüter

keine Betroffenheit

Schutzgüter Klima und Luft

Informationen zu den klimatischen Verhältnissen, Bewertung der planbedingten Auswirkungen

Schutzgut Mensch einschl. Landschaftsbild

Aussagen zur derzeitigen Situation (ungenutzte, verfallende Gebäude, Gehölzablagerungen, Bauschutt) und Bewertung der potentiellen anlagenbedingten Immissionen (v.a. Blendwirkung), Betroffenheit eins Wohngebäudes

Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes

Schutzgebiete

Informationen zu den nächstgelegenen Schutzgebieten (inkl. gem. Baumschutzverordnung des LK Spree-Neiße geschützte Landschaftsbestandteile) und Darstellung der Nicht-Betroffenheit

Wirkfaktoren

Aussagen und Bewertung der baubedingten Wirkfaktoren (Flächeninanspruchnahme, Lärmimmissionen, Nähr- und Schadstoffimmissionen, Erschütterungen, Unfallrisiko, Zerstörung von Lebensstätten, Barrierewirkung und Zerschneidung),

 

Aussagen und Bewertung der anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren (Flächeninanspruchnahme, Verschattung, Barrierewirkung und Zerschneidung, optische und sonstige Störungen)

Eingriffs- und Ausgleichsbilanz

begründete Berechnung des Kompensationsbedarfs

Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Wirkungen (Baustelleneinrichtung, Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung, Wahl geeigneter Beleuchtungsmittel, Regelungen zum Umgang mit Niederschlagswasser, Anbringung eines Sichtschutzes zur Reduzierung der Lichtimmission, Monitoring, Schaffung und dauerhafter Erhalt von Ersatzstrukturen für die Zauneidechse, Ersatzpflanzungen zum Ausgleich der Waldumwandlung, Schaffung und dauerhafter Erhalt von Nisthilfen und Ersatzquartieren, Festsetzung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, Zuordnung von externen Ausgleichs- und Ersatzflächen)

 

Nach Einschätzung der Stadt Döbern liegen zudem bereits folgende wesentliche und umweltbezogene Stellungnahmen vor:

 

Belang

Urheber

Thematischer Bezug

Natur- und Artenschutz

Landkreis Spree-Neiße

vom 16.08.2016

FB Bau- und Planung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FB Umwelt: SG untere Naturschutzbehörde

 

 

 

 

Einwendungen bzgl.

  • der Betroffenheit eines Naturschutzgebietes (NSG), eines Landschaftsschutzgebietes (LSG) und eines Flora-Fauna-Habitats (FFH)

  • der mangelnden Prüfbarkeit bzgl. der Betroffenheit der nach § 44 BNatSchG geschützten Tierarten

  • fehlende Angaben bzgl. der Betroffenheit von Gehölzen, die der Baumschutzsatzung des LK Spree-Neiße unterliegen

 

Hinweise

  • zur Berücksichtigung der Schutzgebiete (FFH und NSG)

  • zur Begrünung des Ortsbildes

Landkreis Spree-Neiße
Untere Naturschutz-, Jagd- und Fischereibehörde

vom 09.11.2016

Bitte an den SB Schutzgebiete/ Agrar-Umweltprogramme um Bestätigung, dass das NSG sowie das FFH-Gebiet außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes liegen, da sich die Grenzziehung an den vorhandenen Bebauungs- und Nutzungsgrenzen orientierte

Landkreis Spree-Neiße
Untere Naturschutz-, Jagd- und Fischereibehörde

vom 15.11.2016

Bestätigung des SB Schutzgebiete/ Agrar-Umweltprogramme bzgl. der Grenzziehung der Schutzgebiete (NSG/FFH) entlang der vorhandenen Bebauungs- und Nutzungsgrenzen

Landkreis Spree-Neiße

vom 06.01.2017

Bestätigung, dass die Festsetzungen des B-Planes den Schutzzwecken des LSG nicht widersprechen und folglich im Baugenehmigungsverfahren keine Befreiung notwendig ist

Familienhunde Döbern e.V.

vom 08.08.2016

Einwände bzgl. des Verzichts auf eine Umweltprüfung

Bürger 1

vom 23.08.2016

Hinweis auf schützenwerte Tierarten

Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin/Brandenburg

vom 11.07.2016

allgemeiner Hinweis, dass aufgrund der Nähe zu naturschutzfachlichen Schutzgebieten, die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes entsprechend zu berücksichtigen sind

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

vom 09.08.2016

Hinweis, dass Ausgleichsmaßnahmen möglichst nicht auf landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgen

Wasser- und Bodenschutz

 

 

 

 

Wasser- und Bodenschutz
(Fortsetzung)

Landkreis Spree-Neiße

vom 16.08.2016

FB Umwelt: SG untere Wasserbehörde

keine Hinweise

FB Umwelt: SG untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde

Hinweise bzgl. im Plangebiet vorhandener Altlastenverdachtsflächen und der besonderen abfallrechtlichen Anforderungen beim Rückbau

Landkreis Spree-Neiße

vom 06.03.2017 und

07.03.2017

SG untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde

Anmerkungen bzgl. der Gefährdungsabschätzung zum Rückbau an Gutachter und Investor

Landkreis Spree-Neiße

vom 12.06.2017

SG untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde

Hinweise und Lagepläne zu den Altlastenverdachtsflächen zur Aufnahme in die Planzeichnung

Landesamt für Umwelt 16.08.2016

Abt. Wasserwirtschaft 1 und 2

 

keine Betroffenheit, keine Einwände

Familienhunde Döbern e.V.

vom 08.08.2016

Hinweis auf Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet

Immissionsschutz

Landesamt für Umwelt  16.08.2016

Abt. Technischer Umweltschutz 1 und 2

 

keine Einwände

Hinweis, dass Wechselrichter von PV-Anlagen nicht als emmissionsfrei zu bezeichnen sind

Bürger 2
vom 12.08.2016

Bedenken bzgl.

  • Blendwirkung

  • Geräuschbelästigung

Bergbauliche Belange

Landkreis Spree-Neiße

vom 16.08.2016

SG Bergbau

allgemeine Hinweise zum Altbergbaugebiet

Kultur- und sonstige Sachgüter

Landkreis Spree-Neiße

vom 16.08.2016

SG untere Denkmalschutzbehörde

keine Einwände, allgemeine Hinweise zu Bodendenkmalen

Wald

Landesbetrieb Forst Brandenburg
vom 16.08.2016

Oberförsterei Drebkau

forstfachliche Stellungnahme

keine Einwände, sofern es zu keiner Waldflächeninanspruchnahme kommt

Landesbetrieb Forst Brandenburg
vom 24.08.2016

Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement

fiskalische Stellungnahme

Einwände bzgl.

  • der Betroffenheit von Wald

  • Betroffenheit eines Nationalen Naturerbes

Hinweise bzgl. der Überwindung der Einwände

Landesbetrieb Forst Brandenburg vom 28.10.2019

Oberförsterei Drebkau

Inaussichtstellung der Zustimmung zur Waldinanspruchnahme auf der Grundlage des aktuellen (verkleinerten) Geltungsbereiches nach Anfrage durch die S.I.G-Dr.-Ing. Steffen GmbH

allgemein

Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald

vom 29.07.2016

keine Einwendungen

Landkreis Spree-Neiße

vom 20.06.2019

FB Bau- und Planung

allgemeine Hinweise zum Verfahren

 

 

gez. Redlow

Amtsdirektorin

 

 

Lage des Plangebiets:

Photovoltaik an der Alten Heerstraße

 

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