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Stoerungsmeldung Straßenbeleuchtung

 

immer wieder kommt es vor, dass einzelne Beleuchtungskörper
ausfallen, sei es durch einen technischen Defekt oder durch Vandalismus. Deshalb bittet die Amtsverwaltung um Ihre Mithilfe.

 

Durch die Mitarbeiter der Verwaltung kann keine tägliche oder
wöchentliche Kontrolle aller Straßenbeleuchtungsanlagen gewährleistet werden.

 

Die Leuchtmittel werden ca. alle 4 Jahre komplett ausgetauscht,
dennoch gehen immer mal wieder Leuchtmittel kaputt. Da die Reparatur einzelner Leuchten sehr aufwändig und auch teuer ist, versucht die Verwaltung die Reparaturen zu bündeln.

 

Wenn Sie Schäden/Störungen an der Straßenbeleuchtung melden
möchten, nutzen Sie bitte die untenstehenden Felder.

 

Vielen Dank im Voraus.

 
 
 
 
 
Telefon  
 
 
 
 
 
 
 

Geben Sie hier bitte, den Straßennamen und eine Lagebeschreibung wie z. B. "vor Haus Nummer" oder "gegenüber Haus Nummer" an.

 
 
 

Zur Meldung der Störung ist es hilfreich,

die Mast-/Leuchtennummer mit anzugeben.



 



Diese finden Sie mittels Aufklebern (z. B. schwarze Schrift auf gelbem Grund) entweder am Mast oder an der Unterseite der Leuchte anbracht. Die Nummer kann aber auch mittels Metallbändern oder Plaketten direkt am Mast befestigt sein.

 
Art des Schadens:  
 
 
 
Ist der Schadensverursacher bekannt?  
 

Sollte der Schadensverursacher bekannt sein, dann geben Sie für Nachfragen durch die Amtsverwaltung bitte oben Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Telefonnummer an.

 
 

Die Straßenbeleuchtung ist nach dem Brandenburgischen Straßengesetz (BbgStrG) weder Bestandteil der

Verkehrssicherungspflicht (Straßenbaulast) noch gehört sie zu den öffentlichen Straßen, sondern sie wird als Bestandteil der kommunalen Daseinsfürsorge aufgefasst.

 

Die Straßenbeleuchtung dient dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis, welches unabhängig vom Straßenverkehr oder dem Straßenzustand gegeben ist. Weiterhin hat sie die Aufgabe, den Verkehr zu sichern (Gefahrenabwehr) sowie der Förderung der örtlichen Gemeinschaft zu dienen.

 
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