Briefwahl zur Landtagswahl 2024
Ab wann kann Briefwahl beantragt werden?
Die Briefwahl kann ab sofort beantragt werden. Der Versand der Unterlagen erfolgt jedoch erst frühestens ab dem 02.09.2024
Wie beantrage ich Briefwahl?
Es gibt mehrere Möglichkeiten Briefwahl zu beantragen:
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung (welche Sie spätestens bis 01.09.2024 erhalten haben) ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Der ausgefüllte Antrag kann per Post, Fax oder E-Mail an die Wahlbehörde geschickt werden.
Ebenfalls möglich ist ab sofort die Beantragung per E-Mail an . Füllen Sie hierzu bitte einen elektronischen Wahlscheinantrag aus. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen, den Link dazu finden Sie hier.
Ab dem 2. September 2024, kann die Briefwahl auch persönlich in der Amtsverwaltung Döbern-Land, Forster Straße 8, 03159 Döbern beantragt und abgeholt werden. Bitte halten Sie hierfür Ihren Personalausweis und Ihre Wahlbenachrichtigung bereit. Zudem besteht die Möglichkeit die Stimme direkt vor Ort abzugeben.
Öffnungszeiten:
Dienstag | 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 9:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 8:00 - 11:00 Uhr |
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Eine telefonische Antragsstellung ist nicht zulässig.
Kann ich die Briefwahl auch für andere Personen beantragen?
Generell dürfen die Briefwahlunterlagen auch an einen anderen als die wahlberechtigte Person persönlich ausgehändigt werden. Wer den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht glaubhaft nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Vollmacht muss explizit für die Beantragung der Briefwahl für die Landtagswahl am 22.09.2024 ausgestellt worden sein.
Wenn ich die Briefwahlunterlagen abhole, kann ich dann auch direkt meine Stimme abgeben?
Ja, das ist möglich. In diesem Fall erspart man sich den Versand oder die nachträgliche Abgabe.
Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?
Im Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte können bis zum 20. September 2024 um 18 Uhr einen Wahlschein beantragen.
Bis wann müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im Wahlbüro sein?
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag dem zuständigen Wahlvorstand vorliegen, andernfalls wird der Stimmzettel nicht berücksichtigt. In der Woche vor der Wahl geben Sie den Brief am besten persönlich bei der Wahlbehörde ab.
Ihre Wahlbehörde