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Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

Rumpelkammer Nr.3

28.03.2023 - 19:00 Uhr

Museumsscheune Bloischdorf, Gutsweg 1
 
Osterfeuer Wolfshain

08.04.2023

Festplatz Wolfshain
 
Osterfeuer Mattendorf

08.04.2023

Mattendorf
 
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Einwohnermeldeamt

Das Einwohnermeldeamt hat die Aufgaben, die in seinem Zuständigkeitsbereich wohnenden Einwohner zu registrieren. Dazu ist es notwendig, den Wohnortwechsel innerhalb der gesetzlich vorgeschrieben Meldefrist von 14 Tagen mitzuteilen. Im Einwohnermeldeamt erhalten sie z.B. auch Melderegisterauskünfte und Meldebescheinigung. Zudem werden noch andere Serviceleistungen angeboten, die Ihnen folgend aufgeführt werden. Ein weiteres Zuständigkeitsgebiet sind Pass- und Ausweisangelegenheiten.

 

Das Einwohnermeldeamt bietet eine breite Leistungspalette:

 

Vorgang

Was ist zu beachten/mitzubringen?

Gebühr

Anmeldung/ Ummeldung/ Abmeldung ins Ausland/ Zuzug aus dem Ausland

Personalausweis, Reisepass Wohnungsgeberbescheinigung ggf. Kinderreisepass, Geburtsurkunde, Eheurkunde, Scheidungsurkunde, Urkunde über Namensänderungen, Zustimmungserklärung beider Elternteile, ausländisches Ausweis- oder Reisedokument

 

Bitte beachten Sie das ausländische Dokumente stets in einer beglaubigten, deutschen Übersetzung vorgelegt werden müssen.

ohne

(erweitertes) Führungszeugnis

Personalausweis oder Reisepass, Klärung privates oder behördliches Führungszeugnis

 

Bei der Beantragung von erweiterten Führungszeugnissen muss stets das berechtigte Interesse von der anfordernden Stelle schriftlich nachgewiesen werden.

13,00 €

Personalausweis

(Alter des Antragstellers über 24 Jahre)

 

Reisepass

(Alter des Antragstellers über 24 Jahre)

 

(Gültigkeit 10 Jahre)

Persönliches Vorsprechen, 1 aktuelles biometrisches Passbild, bisheriger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde

 

 

 

(Expressreisepass Aufschlag von 32,00 €)

37,00 €

 

 

60,00 €

eiD-Karte

(für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum)

Mindestalter: 16 Jahre

(Gültigkeit 10 Jahre)

ausländischer Pass oder Ausweis

37,00 €

Personalausweis

(Alter des Antragstellers unter 24 Jahre)

 

 

Reisepass

(Alter des Antragstellers unter 24 Jahre

 

(Gültigkeit 6 Jahre)

Persönliches Vorsprechen, 1 aktuelles biometrisches Passbild, bisheriger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde

 

Bei Kindern unter 16 Jahren (Beantragung Personalausweis) und unter 18 Jahren (Beantragung Reisepass) ist stets die Zustimmungserklärung beider Elternteile erforderlich.

22,80 €

 

 

 

 

37,50 €

Vorläufiger Personalausweis

 

(Gültigkeit 3 Monate)

 

Vorläufiger Reisepass

 

(Gültigkeit 1 Jahr)

Persönliches Vorsprechen, 1 aktuelles biometrisches Passbild, bisheriger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde, sofortige Ausstellung

Plausibel Darlegung für die Notwendigkeit eines vorläufigen Reisepasses

 

10,00 €

 

 

 

26,00 €

Kinderreisepass

 

(Gültigkeit 12 Monate)

Kind muss für Identitätsabgleich mit anwesend sein, ggf. bisheriges Ausweisdokument oder Geburtsurkunde, 1 biometrisches Passbild, Zustimmungserklärung beider Elternteile, sofortige Ausstellung

 

(Eine Aktualisierung oder Verlängerung des Kinderreisepasses ist möglich, wenn dieser noch nicht abgelaufen ist. Eine Kinderreisepass kann maximal bis zum 12. Geburtstag ausgestellt werden)

 

13,00 €

 

 

 

 

  6,00 €

Einfache und erweitere Meldebescheinigung, Lebensbescheinigung

Personalausweis, Reisepass, ausländisches Ausweisdokument

  5,00 €

ggf. frei

Melderegisterauskunft

 

Erweiterte Melderegisterauskunft

Personalausweis oder Reisepass, ausländisches Ausweisdokument, Antragsformular

 

(Bei Melderegisterauskünften ist das Interesse schriftlich nachzuweisen. Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist dazu das berechtigte Interesse glaubhaft zu machen.)

10,00 €

 

 

12,00 €

Beglaubigungen von Kopien

Original und Kopien vorlegen (in deutscher Sprache)

 

(Personenstandsurkunden dürfen nicht vom Einwohnermeldeamt beglaubigt werden z.B. Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden. Auch Vorsorgevollmachten, Verträge, Grundstücksangelegenheiten, Eintragungen in das Vereins- und Handelsregister, Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts können nicht beglaubigt werden.

  2,00 €

Hausauskunft

Eigentümernachweis

ohne

Eintragung von Auskunfts-/Übermittlungssperren in das Melderegister

Personalausweis oder Reisepass, ausländisches Ausweisdokument

 

Die Notwenigkeit der Eintragung von Auskunftssperren muss glaubhaft nachgewiesen werden. Bitte setzten Sie sich dafür in jedem Fall vorab mit uns in Verbindung)

ohne

Selbstauskunft Steuer-ID

Personalausweis oder Reisepass, ausländisches Dokument

  2,20 €

 

Schauen Sie auch hier vorbei um weitere Informationen zu erhalten:

Link zur Bundesdruckerei

Link zum Bundesamt für Justiz

Link zur Führerscheinstelle des Landkreis Spree Neiße

Link zum Bundesministerium des Inneren – Meldewesen

 

Rechtsgrundlagen:

- Link zum Bundesmeldegesetz (BMG)

- Link zum Personalausweisgesetz (PAuswG)

- Link zum Passgesetz (PassG)

- Link - Information zur Datenschutzgrundverordnung

 

Formulare:

Download Wohnungsgeberbescheinigung

Download Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises

Download Führerscheinantrag

Download Antrag auf Einrichtung Auskunftssperren bzw. Übermittlungssperren

Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister

 

 

Einwohnerinformationen/ Bekanntmachungen/:


Sie haben bei uns die Möglichkeit Ihren Zahlbetrag bequem mit Ihrer EC-Karte zu bezahlen.

 


Führerscheinanträge für die Führerscheinstelle des Landkreises Spree Neiße werden im Amt-Döbern Land auch entgegengenommen. Bitte setzten Sie sich zur jeweiligen Art des Führerscheinantrages, den mitzubringenden Unterlagen und der Gebühr vorab mit uns in Verbindung.

Bitte beachten Sie bei der Beantragung die Dauer des Ausstellungszeitraumes für folgende Dokumente:
Reisepass - 3 bis 5 Wochen
Personalausweis - 2 bis 4 Wochen

 
Verlorengegangene oder gestohlene Ausweisdokumente müssen beim Einwohnermeldeamt gemeldet werden.
 
Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Antritt einer Reise beim Auswärtigen Amt darüber, welche Dokumente Sie für die Einreise in andere Länder benötigen. Beachten Sie auch die Mindestrestgültigkeitsdauer Ihrer Dokumente. Diese kann von Land zu Land abweichen.

 

Sollte es Ihnen nicht möglich sein Ihre Angelegenheiten während der Sprechzeiten des Amt Döbern-Land zu klären, haben Sie die Möglichkeit, telefonisch auch außerhalb der Sprechzeiten einen Termin mit uns zu vereinbaren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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