Weiterlesen:Informationen des Amtes Döbern-Land zur Aufnahme des Regelbetriebes

Die Wiederaufnahme des Normalbetriebes in den Kindertagesstätten kann damit ab 15.06.2020 beginnen. Das bedeutet für alle Kinder, die die Voraussetzungen nach § 24 SGB VIII i. V. m. §1 KitaG des Landes Brandenburg erfüllen, gegenüber der Gemeinde einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf Bildung, Erziehung, Betreuung und Versorgung in den Kindertagesstätten haben. Die Betreuung der Kinder ist unter bestimmen Hygieneregeln uneingeschränkt möglich.

Der Rahmenhygieneplan der Kindertagesstätten, welcher in der Kita eingesehen werden kann, wird unter Beachtung der Vorgaben des MSGIV des Landes Brandenburg mit Stand 10.06.2020 ergänzt.

 

Auszüge aus dem Hygieneplan:

 

  • Voraussetzung für einen wirksamen Infektion- und Gesundheitsschutz ist, dass ausschließlich gesunde Kinder ohne Anzeichen der Krankheit COVID-19 betreut werden

 

  • Kinder mit Symptomen müssen zur Abklärung den Eltern übergeben werden

 

  • Eltern einmalig eine Verpflichtungserklärung abgeben, Kinder mit für COVID-19 typischen Krankheitssymptomen oder bei Auftreten von COVID-19 verdächtigen Erkrankungsfällen in direktem Umfeld nicht in die Kita bringen

(siehe Formular Verpflichtungserklärung)

 

  • die Bring- und Abholsituation ist so zu gestalten, dass Kontakte möglichst reduziert werden (zwischen Beschäftigten und Eltern und Eltern untereinander)

 

Für Kinder, die die Kita bisher nicht besucht haben und die ab 15.06.2020 wieder betreut werden, müssen Eltern für Juni keinen Elternbeitrag zahlen.

 

Wir wünschen allen einen guten Start !

 

Verpflichtungserklaerung