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Mindestanforderungen an Rechnungen

Damit in unserem Haus eine optimale und einwandfreie Zuordnung sowie Bearbeitung Ihrer Rechnungen erfolgen kann, müssen alle Rechnungen zwingend mit folgenden Angaben versehen werden:

  • vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers

  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers

 

für das Amt:

für amtsangehörige Gemeinden:

Amt Döbern-Land

Forster Straße 8

03159 Döbern

 

Gemeinde XXX

c/o Amt Döbern-Land

Forster Straße 8

03159 Döbern

 

  • Angabe der Bestell-/ Auftragsnummer oder des Bestellers

  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers

  • Ausstellungsdatum

  • fortlaufende Rechnungsnummer

  • Menge und Art der Lieferung oder Leistung

  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung

  • das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt sowie Hinweis auf im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts (Skonto)

  • der anzuwendende Steuersatz und der daraus anfallende Steuerbetrag

  • bei Steuerbefreiung ein Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt

 

Eingangsrechnungen, die ohne o.g. Mindestangaben beim Amt Döbern-Land eingehen, können nicht zugeordnet bzw. verarbeitet werden. Sie erhalten Ihre Rechnung dann mit der Bitte um Korrektur und Zusendung einer neuen Rechnung zurück.