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Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister mit neuem Aussehen

ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert. Die auffälligste Neuerung betrifft das weiße Adressfeld. Es wurde deutlich vergrößert.

 

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Einwohner-Informationen zum Bundesmeldegesetz ab 1.11.2015

Am 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Damit treten zugleich neue Regelungen in Kraft, die von Bürgerinnen und Bürgern z.B. bei einem Wohnungswechsel künftig zu beachten sind. Wissenswerte Regelungen des neuen Bundesmeldegesetzes werden hier dargestellt:

Anmeldung und Abmeldung
Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur An- und Abmeldung bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.

 

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Reisezeit – auf gültige Dokumente achten !

Bei den Reisevorbereitungen sollte man nicht vergessen, auf die Personaldokumente zu schauen, ob diese noch gültig sind. In einigen Ländern ist der Personalausweis nicht ausreichend. Kinder benötigen stets ein eigenes Ausweisdokument. Daher sollte man sich rechtzeitig – ca. 4 Wochen vorher -  beim Reisebüro oder beim Auswärtigen Amt über die Einreisebestimmungen erkundigen, damit noch genügend Zeit zur Beantragung eines neuen Dokumentes bleibt.

 

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