Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung!
Amt Döbern-Land
Aus aktuellem Anlass möchten wir Hinweise zur Abgabe der Grundsteuererklärung geben.
- alle Grundstückseigentümer müssen bis zum 31.10.2022 für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben, auch Bürger die keine Aufforderung vom Finanzamt erhalten haben, sind zur Abgabe der Erklärung verpflichtet
- Erklärung soll grundsätzlich elektronisch abgegeben werden, es sei denn, der Erklärungspflichtige hat keinen Computer und Internetzugang
- in diesem Fall kann Formular beim Finanzamt angefordert werden
- auf der Homepage www.grundsteuer.brandenburg.de unter der Rubrik „Formulare und Publikationen“ können diese Formulare auch selbst heruntergeladen und gedruckt werden
- Garagen- und Gartenbesitzer auf fremdem Grund und Boden müssen keine Grundsteuerwerterklärung abgeben
- bei Abgabe über das Portal ELSTER gibt es eine Klickanleitung, zu finden auf www.grundsteuer.brandenburg.de unter „Formulare“
- für einfach gelagerte Sachverhalte (Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder unbebaute Grundstücke) gibt es seit kurzem die Möglichkeit der Abgabe einer vereinfachten Grundsteuererklärung ohne Registrierung bei ELSTER (nur mit der Angabe einer E-Mail), unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de
Für weitere Fragen:
Finanzamt Cottbus 0355/4991-4922 bzw. Hotline zur Grundsteuerreform: 0331/20060020
Weitere Informationen: