immer wieder kommt es vor, dass einzelne Beleuchtungskörper ausfallen, sei es durch einen technischen Defekt oder durch Vandalismus. Deshalb bittet die Amtsverwaltung um Ihre Mithilfe.
Durch die Mitarbeiter der Verwaltung kann keine tägliche oder wöchentliche Kontrolle aller Straßenbeleuchtungsanlagen gewährleistet werden.
Die Leuchtmittel werden ca. alle 4 Jahre komplett ausgetauscht, dennoch gehen immer mal wieder Leuchtmittel kaputt. Da die Reparatur einzelner Leuchten sehr aufwändig und auch teuer ist, versucht die Verwaltung die Reparaturen zu bündeln.
Wenn Sie Schäden/Störungen an der Straßenbeleuchtung melden möchten, nutzen Sie bitte die untenstehenden Felder.
Vielen Dank im Voraus.
Döbern (einschl. GT Eichwege)
Felixsee OT Bloischdorf
Felixsee OT Bohsdorf
Felixsee OT Friedrichshain
Felixsee OT Klein Loitz
Felixsee OT Reuthen
Neiße-Malxetal OT Jerischke
Neiße-Malxetal OT Jocksdorf
Neiße-Malxetal OT Groß Kölzig
Neiße-Malxetal OT Klein Kölzig
Neiße-Malxetal OT Preschen
Jämlitz-Klein Düben OT Jämlitz
Jämlitz-Klein Düben OT Klein Düben
Groß Schacksdorf-Simmersdorf OT Groß Schacksdorf (einschl. GT Waldsiedlung)
Groß Schacksdorf-Simmersdorf OT Simmersdorf
Tschernitz OT Tschernitz
Tschernitz OT Wolfshain
Wiesengrund OT Gahry
Wiesengrund OT Gosda (einschl. GT Dubrau und Klinge)
Wiesengrund OT Jethe (einschl. GT Smarso)
Wiesengrund OT Mattendorf
Wiesengrund OT Trebendorf
Geben Sie hier bitte, den Straßennamen und eine Lagebeschreibung wie z. B. "vor Haus Nummer" oder "gegenüber Haus Nummer" an.
Zur Meldung der Störung ist es hilfreich, die Mast-/Leuchtennummer mit anzugeben.
Diese finden Sie mittels Aufklebern (z. B. schwarze Schrift auf gelbem Grund) entweder am Mast oder an der Unterseite der Leuchte anbracht. Die Nummer kann aber auch mittels Metallbändern oder Plaketten direkt am Mast befestigt sein.
Sollte der Schadensverursacher bekannt sein, dann geben Sie für Nachfragen durch die Amtsverwaltung bitte oben Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Telefonnummer an.
Die Straßenbeleuchtung ist nach dem Brandenburgischen Straßengesetz (BbgStrG) weder Bestandteil der
Verkehrssicherungspflicht (Straßenbaulast) noch gehört sie zu den öffentlichen Straßen, sondern sie wird als Bestandteil der kommunalen Daseinsfürsorge aufgefasst.
Die Straßenbeleuchtung dient dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis, welches unabhängig vom Straßenverkehr oder dem Straßenzustand gegeben ist. Weiterhin hat sie die Aufgabe, den Verkehr zu sichern (Gefahrenabwehr) sowie der Förderung der örtlichen Gemeinschaft zu dienen.
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