Meldung zum Winterdienst

 

Wir bitten Sie um Mithilfe bei der Kontrolle der durchzuführenden Winterdienstleistungen im Amtsgebiet.

 

Hinweise dazu:

Für den Zeitraum, in dem Winterdienstleistungen durchzuführen sind, wird im Allgemeinen die Dauer zwischen dem 01. November und dem 31. März des Folgejahres angesetzt.

 

Je nach Verkehrsbedeutung sind Straßen zu verschiedenen Zeiten zu beräumen, wobei laut Vertrag eine Schneeberäumung ab 5cm vorgesehen ist. Die Zeiten variieren zwischen 6.30 Uhr, 7.30 Uhr und 8.00 Uhr. Nach Durchführung des Winterdienstes dürfen sommerliche Straßenverhältnisse nicht zu erwarten sein.


Wenn Sie Meldungen oder Anmerkungen zum Winterdienst abgebeben möchten, nutzen Sie bitte die untenstehenden Felder.

 

Vielen Dank im Voraus.

 
 
 
 
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Rechtliches:

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.