Weiterlesen: Information zur SEPA-Umstellung_old

Zu dem Thema wurde bereits umfänglich in der Presse berichtet. Da nunmehr der Einführungstermin (01.02.2014) näher rückt, nachfolgend noch einige Informationen:

Was bedeutet SEPA?
SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

Wieso wurde SEPA eingeführt?
Derzeit kommen in den EU-Ländern noch verschiedene nationale Verfahren zum Einsatz. Damit in Europa der Zahlungsverkehr vereinfacht werden kann, haben sich Politik und Kreditwirtschaft auf eine Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs innerhalb der EU geeinigt. So kann der Zahlungsverkehr künftig über die Grenzen hinweg einfacher und schneller abgewickelt werden. SEPA soll auch den Verbraucherschutz stärken, indem z. B. Vorankündigungen zur Abbuchung zu tätigen sind, damit der Verbraucher sein Konto rechtzeitig füllen kann und die Lastschrift nicht unvorbereitet erfolgt.

 

Wann tritt SEPA in Kraft?
Für alle Firmenkunden (also auch Kommunen) ist SEPA verbindlich ab dem 01.02.2014 anzuwenden. Durch die Amtskasse können dann nur noch SEPA-Lastschriften und SEPA-Überweisungen getätigt werden. Bis zum Stichtag werden die bisherigen Bankleitzahlen und Kontonummern durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) ersetzt. Konto und Bankleitzahl werden automatisch durch die Banken umgestellt. IBAN und BIC sind auf den Kontoauszügen, im Online-Banking und künftig auch auf den neuen Karten zu finden. Durch die Europäische Kommission wurde vorgeschlagen, den Einführungstermin um 6 Monate zu verschieben. Ungeachtet dessen wird durch die Bundesbank empfohlen, an dem Umstellungstermin 01.02.2014 festzuhalten.

SEPA-Lastschriftverfahren; SEPA-Lastschriftmandat
Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat. Dieses Mandat ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung. Gültige Einzugsermächtigungen werden in ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat umgewandelt. Derzeit werden in den Bereichen Steuern und Kasse alle vorliegenden Einzugsermächtigungen hinsichtlich ihrer Gültigkeit überprüft. Für alle nicht gültigen Mandate werden die Zahlungspflichtigen angeschrieben, um ein neues Mandat einzuholen.

Gläubiger-Identifikationsnummer
Jede amtsangehörige Gemeinde und das Amt benötigen eine eigene Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese wurden bei der Bundesbank beantragt und vergeben. Diese jeweilige Nummer wird zur eindeutigen Bezeichnung des SEPA-Mandates an verschiedenen Stellen des Lastschriftverfahrens benötigt. Die jeweilige Gläubiger-Identifikationsnummer wird den Zahlungspflichtigen durch das Amt mitgeteilt.

Mandatsreferenznummer
Für jedes SEPA-Lastschriftmandat wird eine einmalige Mandatsreferenznummer erstellt. Dies ist im SEPA-Verfahren zwingend vorgegeben, damit jede Abbuchung eindeutig identifiziert und nachvollzogen werden kann. Diese Nummer wird automatisch durch die Software erstellt. Die Mandatsreferenznummer wird dem Zahlungspflichtigen durch die Amtsverwaltung mitgeteilt.

Vorabinformation (Pre-Notification) durch den Zahlungsempfänger
Die Vorabinformation ist die verpflichtende Information des Gläubigers (Kommune) an den Zahler über anstehende Lastschriften. Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen. In den Bescheiden und Rechnungen ist das genaue Fälligkeitsdatum anzugeben. Die Abbuchung erfolgt dann genau zu diesem Fälligkeitstermin. Die Pre-Notification muss mindestens 14 Tage vor Fälligkeit an den Zahler geschickt werden.

Erstattungsanspruch
Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung. Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA-Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen 13 Monate nach der Belastungsbuchung.

IBAN und BIC des Amtes Döbern-Land und der amtsangehörigen Gemeinden
Für alle Zahlungen ab dem 01.02.2014 an das Amt oder an die Gemeinden verwenden Sie bitte die neuen nachfolgenden SEPA-Bankverbindungen: Übersicht



Fragen zu SEPA


Bei Fragen stehen Ihnen folgende Mitarbeiter in der Amtsverwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung:

 

Reichelt
Fachbereichsleiter Finanzen, Ordnung und Sicherheit